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Ökonomenstreit – Sinn strikes back

10. Juli 2012

Im Ökonomenstreit schlagen die Verfasser des kontroversen Aufrufs gegen eine Bankenunion nun auf die Kritik nun zurück. In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Dienstag haben Sinn und Krämer mit deutlichen Worten zum Gegenangriff geblasen:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/oekonomen-aufruf-die-risiken-der-rettungspolitik-11814959.html

Der Kritik von Merkel und Schäuble widersprechen sie darin vehement. „Wir weisen die Anschuldigung, die Öffentlichkeit sei in unserem Aufruf falsch informiert worden, entschieden zurück“, schrieben Sinn und Krämer. Sie bleiben bei Ihrer Interpretation der Gipfelbeschlüsse. „Dass nun gerade die Bundesregierung den Sachverhalt anders sieht, können wir uns nur mit dem Bestreben erklären, die deutsche Öffentlichkeit nicht zu beunruhigen.“

Auf die Ökonomenkollegen um Martin Hellwig, die am Freitag einen Gegenaufruf publizierten, gehen sie dagegen einen Schritt zu. Interessant ist unter anderem dieser Teil: „Der von uns mitunterschriebene Aufruf wendet sich nicht gegen die gemeinsame Regulierung der europäischen Banken. Zu dem Thema sagt er nichts“, stellen Sinn & Krämer in der FAZ klar. „Wir selbst, und vermutlich viele der Mitunterzeichner, stimmen dem etwas anders gelagerten Aufruf einer Ökonomengruppe um Martin Hellwig in diesem Punkte zu.“ Eine gemeinsame Bankenregulierung sei schon deshalb erforderlich, weil die nationale Bankenregulierung unter dem Druck des Systemwettbewerbs zu erodieren tendiert.

In anderen Punkten widersprechen Sinn und Krämer in ihrem Beitrag allerdings den Kollegen: Einig sei man sich zwar wohl vielleicht, dass die Abschreibungsverluste der Banken Südeuropas nicht vergemeinschaftet werden sollten. „Wenn diese Interpretation stimmt, dann darf man freilich keine gemeinschaftlichen Restrukturierungsfonds und keine gemeinsame Einlagensicherung gutheißen, wie es in dem alternativen Aufruf geschieht“, so Sinn und Krämer. „Wir sehen nicht, wie man den Missbrauch des Restrukturierungsfonds und der Einlagensicherung für die Vergemeinschaftung der Abschreibungsverluste verhindern könnte, wenn diese Instrumente erst einmal eingerichtet sind und dann auch rückwirkend für Verluste angewandt werden, die vor der gemeinsamen Regulierung entstanden sind.“

Fortsetzung dürfte bald folgen…

  1. 10. Juli 2012 um 17:43

    Was mich etwas an den Aufrufen und Gegen-Aufrufen stört, ergibt sich aus diesem Satz: “Wir weisen die Anschuldigung, die Öffentlichkeit sei in unserem Aufruf falsch informiert worden, entschieden zurück..“ Wird mit „falsch“ nicht impliziert, die Aussagen seien „richtig“ oder seien „wahr“? Ich habe einmal gelernt, der Vermerk „ceteris paribus“ sei bei wissenschaftlichen Aussagen wichtig. Dies gilt um so mehr, je komplexer ein Problem ist.

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