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Wirtschaftsdienst exklusiv – Mindestlohn: Eine Gefahr für die Beschäftigung?

10. Juni 2016

Vor der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 äußerten viele Ökonomen die Befürchtung, dass es zu einem Beschäftigungseinbruch – vor allem im Niedriglohnbereich – kommen könnte. Dies hat sich nicht bestätigt, erklärt der Arbeitsmarktexperte Mario Bossler im aktuellen Wirtschaftsdienst.

Als am 1.1.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, prognostizierten deutsche Ökonomen  deutliche Beschäftigungsrückgänge. Allerdings gilt dieser theoretische Zusammenhang nur auf normalen wettbewerblichen Arbeitsmärkten. Geht man aber davon aus, dass die Machtverteilung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ungleich ist, sind die Arbeitsmärkte also monopsonistisch strukturiert, sieht das auch theoretisch anders aus. Dies zeigten auch empirische Studien zu Ländern, die schon lange einen Mindestlohn vorschreiben.

Tatsächlich ist auch in Deutschland die Gesamtbeschäftigung 2015 dem Trend der Vorjahre gefolgt und weiter angestiegen. Nur die geringfügig entlohnte Beschäftigung war direkt nach der Einführung gesunken. Eine genauere Untersuchung ergab, dass nur 10% dieser Personen arbeitslos wurden, 50% erhielten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die übrigen wurden anderweitig inaktiv – möglicherweise Rentner oder Studierende. Weitere Untersuchungen von Bossler ergaben, dass die betroffenen Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 11,7% erhielten und dass Einbußen nur beim Anstieg der Beschäftigung zu verzeichnen sind, d.h. ohne die Maßnahmen hätte die Beschäftigung noch deutlicher zugenommen.

Wie soll sich nun der Mindestlohn in Zukunft entwickeln? Dazu wurde in Deutschland eine Mindestlohnkommission eingerichtet, die erstmals Einschätzungen für eine Anhebung zum 1.1.2017 geben muss. Großbritannien hat schon eine längere Erfahrung mit dem Mindestlohn. Seit seiner Einführung 1999 wurde er regelmäßig erhöht, ohne dass sich die Sorgen der Ökonomen bestätigt hätten. Noch länger ist der nationale Mindestlohn in den USA üblich. Es gibt ihn schon seit 80 Jahren und auch hier sind deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Die beiden beispielgebenden Länder eignen sich auch gut dafür, evidenzbasierte Anpassungen vorzunehmen und deren langfristige Entwicklung zu untersuchen.

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