David Milleker: Nach dem Brexit-Votum: Viele offene Fragen harren auf Antwort
Der Wahlkampf war hässlich, das Ergebnis ein Paukenschlag. Wer allerdings nach einer Entscheidung zum EU-Austritt halbwegs Klarheit erwartet hatte, sieht sich getäuscht. Stattdessen scheint sich die Politik auf den britischen Inseln erst einmal selbst völlig neu orientieren zu müssen.
Sortieren wir die Punkte vielleicht erst einmal danach, was wir wissen können und was derzeit vollkommen offen ist.
Erstens ist der Prozess zu einem Austritt relativ klar. Das Austrittsland gibt seinen Scheidungswunsch der EU offiziell bekannt. Danach legt der europäische Rat (die Regierungschefs) eine Verhandlungslinie fest. Die Verhandlungen selbst werden von der Kommission geführt. Sofern keine Fristverlängerung verabredet wird, enden die Verhandlungen entweder mit einem Scheidungsvertrag oder nach einer zwei Jahresfrist mit dem Ende der EU-Mitgliedschaft (im Zweifel ohne Anschlussregelung).
Zweitens ist die politische Ausgangslage für Austrittsverhandlungen schwierig. Während die konservative Regierungspartei vermutlich mit dem Austrittsvotum geschlossener umgeht, als sie dies bei einem Verbleibsvotum getan hätte, ist David Cameron nur noch ein Regierungschef auf Abruf. Die Entscheidung über die Austrittsmitteilung soll der Nachfolger treffen, der vermutlich zwischen September und Oktober feststeht. Was die Verhandlungen aber verkompliziert, ist die Tatsache, dass 2017 noch eine französische Präsidentschaftswahl und eine deutsche Bundestagswahl ansteht. Im Umkehrschluss stellt sich dann die Frage, ob man vor 2018 überhaupt in Verhandlungen eintreten kann.
Dann gibt es eine wirklich lange Liste an ungeklärten Fragen: Erstens wissen wir nicht, welches Verhandlungsziel die britische Regierung verfolgen wird. Offensichtlich ist sich darüber noch nicht einmal das Lager der Austrittsbefürworter klar. Mögliche Modelle sind hier Norwegen oder die Schweiz als Länder mit Binnenmarktzugang, aber weitgehender Akzeptanz aller EU-Regularien einschließlich der Niederlassungsfreiheit, oder aber eine Regelung nach den Vorgaben des Welthandelsabkommens. Zweitens gibt es an den Rändern Großbritanniens, speziell Schottland und Nordirland, einige Unruhe. Beide Regionen hatten mehrheitlich für einen Verbleib gestimmt. In Schottland flammt derzeit eine Diskussion über ein mögliches neuerliches Unabhängigkeitsreferendum (von Großbritannien) auf – allerdings ohne klare Rechtsgrundlage. In Nordirland entzündet sich die alte Debatte der katholischen Bevölkerungsminderheit über einen Anschluss an die mehrheitlich katholische Republik Irland im Süden neu. Die Situation in Nordirland dürfte potenziell explosiver sein als die Separationstendenzen in Schottland.
In jedem Fall resultiert aus dem Abstimmungsergebnis eine sehr lange Phase der Unsicherheit. Investitionen mit einem Horizont von über zwei Jahren, die als wesentliche Planungsprämisse einen freien Zugang zum EU-Binnenmarkt beinhalten, dürften so kaum getätigt werden. Davon gibt es gar nicht mal so wenige, da viele Unternehmen etwa aus dem anglophonen Sprachraum (USA, Kanada, Indien etc.) Großbritannien gerne als Standort für ihre Geschäfte im Binnenmarkt genutzt haben, wie die relativ hohen Zuflüsse an Direktinvestitionen aus diesem Länderkreis zeigen.
Auf der Positivseite steht freilich entgegen, dass es auch keinerlei Grund gibt, bestehende Produktionsstätten sofort zu schließen. Bis auf Weiteres bleibt Großbritannien ja noch mit allen Rechten und Pflichten EU-Mitglied – also auch mit vollem Zugang zum Binnenmarkt.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Großbritannien muss sich auf eine lange Phase schwächlichen Wachstums einstellen. Der Austritt aus der EU ist also weder politisch noch wirtschaftlich kostenfrei zu haben. Allerdings erscheint auch das Extremszenario eines jähen wirtschaftlichen Absturzes übertrieben, das im Wahlkampf von den Befürwortern eines Verbleibs an die Wand gemalt wurde. Stattdessen dürften die negativen Effekte lang anhaltend und korrosiv ausfallen.