Wirtschaftsdienst exklusiv: Was ist Scoring und wie lassen sich damit verbundene Probleme regeln?
Mit dem Scoring werden Verbraucher in der Finanzwirtschaft, bei der Wohnungssuche, beim Online-Kauf oder im Bereich Gesundheitsversorgung bewertet. Die Problematik wird in der Öffentlichkeit wenig diskutiert. Dies überrascht insofern, als nahezu jede und jeder betroffen ist und zukünftig noch stärker als bisher im Rahmen der voranschreitenden Digitalisierung eingebunden sein dürfte. Andreas Oehler, Verbraucherforscher an der Universität Bamberg, gibt in der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsdienst einen Überblick und stellt Mindestanforderungen für eine ordnungsgemäße Bewertung.
Beim Scoring geht es darum, eine Verhaltenseinschätzung abzugeben, inwieweit ein Geschäftspartner oder ein Kunde die vertraglichen Verpflichtungen mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft erfüllen wird. Vertragspartner, die über geringere Informationen verfügen, sind bemüht, dieses Defizit zu mildern. Scoring-Verfahren sind nicht Neues: Am bekanntesten sind die Einträge bei der Schufa oder der Creditreform. Aber die Digitalisierung macht es inzwischen möglich, viel mehr Daten über Personen zu sammeln als in der Vergangenheit. Dass diese Verfahren angewendet werden, vermutet jeder und versucht sich auch an mögliche Bewertungen anzupassen, am bekanntesten ist der „Umzug zwecks Adressenänderung für eine bessere Bonitätseinschätzung“.
Wie die Scores berechnet werden, schildert Oehler folgendermaßen: „Den Ausgangspunkt stellt die zielgerechte Extraktion von Einzelkriterien dar, die – letztlich aus Vergangenheits- und Gegenwartsinformationen – als bedeutsame und trennscharfe Merkmale (Indikatoren) beurteilt werden. Diesen werden mit mathematisch-statistischen Verfahren, …, Gewichte beigemessen (Schätzung, keine Rechnung). Auf Grundlage der Einzelkriterien mit ihren Gewichten werden jeweils Punkte („Scores“) vergeben, die zu einem Gesamt-Score zusammengeführt werden…“
Um die mit dem Scoring verbundenen Probleme zu regeln und auch um dem Wildwuchs des Scorings Einhalt zu gebieten, ist es nach Auffassung von Oehler unbedingt erforderlich, Grundsätze ordnungsgemäßen Scorings aufzustellen, die von einer staatlichen Aufsicht – vergleichbar der Lebensmittelkontrolle oder der Finanzaufsicht überwacht werden könnten. Dabei sind drei Mindestanforderungen zu beachten:
- Identifizierung und Transparenz: Vor allem die Frage danach, wer das Scoring-Urteil vergibt, muss beantwortet werden. Auch muss die Person, die bewertet wird, erfahren, mit welchen Folgewirkungen sie zu rechnen hat. Zudem sind die Scorer zu verpflichten, die Richtigkeit ihrer Daten zu gewährleisten.
- Verifizierung: Hier geht es um die Frage, ob die Kriterien und Prüfmethoden öffentlich zugänglich und nachprüfbar sind. Regelmäßig muss die Qualität der Scores nachgeprüft werden.
- Relevanz und Nützlichkeit: Wenn Einzeldaten gesammelt werden, sollten diese zumindest in einem nachvollziehbaren Bezug zu den erwünschten Informationen stehen. „Ist im Score auch drin, was draufsteht?“